Wann und ob man bereit ist, schon zu Lebzeiten an die Kinder oder Enkel sein Vermögen zu übergeben, oder ob man durch ein Testament die Erbfolge regelt, hat jeder Mensch selbst für sich zu entscheiden. Die gesetzliche Erbfolge ist klar geregelt und derzeit recht günstig, da keine Erbschaftssteuer anfällt. Immobilien können steuerschonend, mit 2 % Grunderwerbsteuer vom dreifachen Einheitswert nur noch an den „nahen Familienkreis“ vererbt werden. Bei der Errichtung eines Testamentes sind strenge Vorschriften für die Gültigkeit zu beachten und die Hilfe eines Notars oder Rechtsanwaltes ist zu empfehlen. Die vielen Fragen zum Vererben von Kapitalvermögen beantwortete Dr. Wurzer sehr verständlich. Welche Probleme es bei Erbschaften geben kann, wenn ein Sachwalter jemanden vertritt, wurde aufgezeigt. Es empfiehlt sich, eine Vorsorgevollmacht zu machen. Nach einer regen Diskussion bedankte sich Obfrau Helga Dünser bei Frau Ilse Fässler für die gute Organisation der Veranstaltung und bei Notar Wurzer für seine ausgezeichneten Erklärungen und Hilfestellungen.
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